Teilnahmebedingungen
FRÜHLINGSGEWINNSPIEL
*Teilnahmebedingungen für die Verlosung von 1 x 1 Tonne Quadersteine (Selbstabholung), 1 x 50 € Wertgutschein einer Gärtnerei der Region und 2 x RC Schotter (Selbstabholung) im Wert von jeweils 30 €, benannt in dem Facebook Beitrag vom 24.04.2020 , ca. 13.00 Uhr auf der „Schneider & Sohn GmbH & Co.KG“ Facebook Seite und/oder “ Schneider & Sohn “ Instagram Seite. Das Gewinnspiel endet am 28.05.2020, 23:59 Uhr.
§1 Veranstalter der Gewinnspiele ist die Schneider & Sohn GmbH & Co. KG
(1) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Daten und Informationen ist nicht Facebook, sondern Schneider & Sohn.
(2) Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind an Schneider & Sohn (info@schneiderundsohn.de) zu richten.
(3) Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
(4) Schneider & Sohn behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt abzubrechen oder zu beenden.
§2 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Schneider & Sohn, sowie deren Agenturen, Dienstleister sowie sonstige an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sowie Familienmitglieder aller vorstehend aufgeführten Personen.
§3 Teilnahme
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Kommentieren unter dem Gewinnspielpost. Sollten mehrere Personen teilnehmen, entscheidet das Los.
(2) Der Teilnahmeschluss ist der 28.05.2020, 23.59 Uhr (MESZ).
(3) Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung von Schneider & Sohn abhängig. Der Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung erhöhen die Gewinnchancen nicht.
(4) Die Teilnahme am Gewinnspiel beinhaltet das Einverständnis zur Nennung des Vor- und Nachnamens auf der Schneider & Sohn Facebook Fanpage und der Instagram Fanpage im Gewinnfall.
(5) Beiträge zur Teilnahme am Gewinnspiel dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten.
§4 Gewinne
(1) Unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels werden 1 x 1 Tonne Quadersteine (Selbstabholung), 1 x 50 € Wertgutschein einer Gärtnerei der Region und 2 x RC Schotter (Selbstabholung) im Wert von jeweils 30 € verlost.
(2) Sachgewinne werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden.
§5 Verlosung
(1) Die Gewinne werden unter allen zur Teilnahme berechtigten Teilnehmern verlost, bzw. ausgewählt. Zeitpunkt der Ermittlung der Teilnahmeberechtigung und der Verlosung findet i.d.R. binnen 2 Wochen nach dem Teilnahmeschluss statt.
(2) Die Gewinner werden per E-Mail (falls angegeben) oder persönlicher Mitteilung auf Facebook benachrichtigt. Sollte sich ein Gewinner innerhalb von 3 Tagen nach der Benachrichtigung nicht zur Entgegennahme seines Gewinnes melden, verfällt der Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt.
§6 Datenschutz
(1) Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmern erhoben, verarbeitet und genutzt werden, werden diese von Schneider & Sohn ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht.
§7 Sonstiges
(1) Der Teilnehmer stellt Facebook von jeder Haftung frei.
(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
(3) Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Schneider & Sohn ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.