Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung

HomeNews / Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung

Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung

Schulung EBV mit Christian Schneider, Jan Herrmann von IBE GmbH, Matthias Götz, v.l.

Schulung EBV mit Christian Schneider, Jan Herrmann von IBE GmbH, Matthias Götz, v.l.

Schneider_und_Sohn_Inkrafttreten_EBV_2

01.08.2023 Für uns als Recycler ist heute ein großer Tag: Die Ersatzbaustoffverordnung tritt in Kraft.  

Voller Wissen rund um die ErsatzbaustoffV (EBV) stehen wir als zertifizierter Lieferant von Mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) und als verlässlicher Entsorger für Baustellen und Produktionsbetrieben zur Seite. Nutzen Sie gerne die kompetente Beratung um das wichtige Thema. 

ERSATZBAUSTOFFVERORDNUNG – WAS BEDEUTET DAS FÜR MICH? 

Mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) gelten erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, die Untersuchung und den Einbau von Ersatzbaustoffen. Damit einhergehend ändert sich z.B. in Baden-Württemberg die bisher auf landesrechtlichen Regelungen basierende Verwertung der jährlich rund 12 Millionen Tonnen an mineralischen Bau- und Abbruchabfällen. 

 Als Teil der neuen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz stärkt die EBV die Sicherheit bei der Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen. Sie regelt bundeseinheitlich und rechtsverbindlich die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe. Um den Schutz von Boden und Grundwasser zu gewährleisten, definiert sie zudem bundeseinheitliche Anforderungen an Grenzwerte und Messmethoden.

Als Teil der neuen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz stärkt die EBV die Sicherheit bei der Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen. Sie regelt bundeseinheitlich und rechtsverbindlich die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe. Um den Schutz von Boden und Grundwasser zu gewährleisten, definiert sie zudem bundeseinheitliche Anforderungen an Grenzwerte und Messmethoden.

Zur neuen Mantelverordnung, die 01. August 2023 in Kraft tritt, gehören neben der ErsatzbaustoffV noch drei weitere Verordnungen: die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, die Gewerbeabfallverordnung sowie die Deponieverordnung.

 

Für Anwender unserer Recyclingbaustoffe (MEB) RC1, GS1 und RC2 haben wir kompakte und übersichtliche Einbauhinweise in unseren Downloads zusammen gestellt.